Menü
Home
(current)
Referenzen
Kontakt & Anfahrt
Zertifikate
AGB
Impressum
Partner
Über uns
Firma Elektro-Schneider Beeskower Feld 3 15299 Müllrose Bei vorgenannter Firma, Elektro-Schneider, handelt es sich um einen Betrieb mit Hauptsitz in Müllrose. Dieser Betrieb befasst sich Errichtung von elektrotechnischen und informationstechnischen Anlagen als Meisterbetrieb sowie der Montage und dem Verkauf von Artikeln. Die Firma, kurz Elektro-Schneider genannt, ist angeschlossen an die Handwerkskammer und Mitglied in der Elektroinnung und verfügt über Eintragungen in alle erforderlichen Installateurverzeichnissen. Die Elektro-Schneider ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alle mündlichen, telefonischen und schriftlichen Aufträge gelten als verbindlich und können nur mit rechtzeitiger Ankündigung storniert werden. Es gelten folgende Fristen für ein Auftragsstorno: Serviceaufträge müssen innerhalb von 24 Stunden storniert werden. Bauaufträge können bis maximal 8 Wochen vor Arbeitsbeginn zurückgezogen werden, ansonsten wird eine Entschädigungszahlung von 15 % des Auftragswertes fällig. Sollten Aufträge nicht innerhalb der angegebenen Fristen storniert werden, gelten Serviceaufträge als ausgeführt und werden entsprechend des zu erwartenden Aufwandes abgerechnet, auch wenn es nicht zur Ausführung kommt. Die Preisbindung an Kostenangebote für Bauaufträge gelten von der Angebotsabgabe = Angebotsdatum bis zur Auftragserteilung maximal 21 Kalendertage. Sollten Aufträge nach der 3 wöchigen Frist eingehen, ist eine Preiskorrektur durch uns, entsprechend der Preisentwicklung möglich und muss vom Auftraggeber, im folgenden AG, anerkannt werden. Es gelten folgende Zahlungsfristen: Bei Serviceaufträgen gilt für Handwerkerleistungen das Zahlungsziel netto sofort nach Rechnungslegung. Bei Bauaufträgen gelten für Zwischenrechnungen netto innerhalb von 14 Kalendertagen, Schlussrechnungen netto innerhalb von 4 Wochen bzw. in Rechnungen hinterlegte Zahlungsziele. Bei individuell abgestimmten Vertragsbedingungen sind die dort vereinbarten Zahlungsfristen ebenfalls unbedingt einzuhalten. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt eventuell verhandelte Skonti nachzufordern bzw. entstandene Zinsen, entsprechend den zur Zeit gültigen Kontokorrentzinsen zu erheben. Sicherheitseinbehalte sind unverzüglich nach Eingang der entsprechenden Sicherheitsbürgschaft an uns auszuzahlen, bei Zahlungsverzögerung sind wir berechtigt, die entsprechenden Kosten, die durch die Doppelsicherung entstehen, dem AG anzurechnen. Sollten nach Ausfertigung der Sicherungsbürgschaft die Zahlungen ausbleiben, sind die Bürgschaftsurkunden unverzüglich an uns zurückzugeben. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Einbehalte doch gegen Bürgschaft ausgezahlt werden, so ist die erforderliche zweite Ausfertigungsgebühr vom AG zu tragen. Bürgschaftsurkunden sind nach abgelaufener Garantiezeit, VOB 2 Jahre, auf erstes Anschreiben sofort freizugeben und an uns zurückzusenden. Als Bürgschaftstext ist das Standardformular unserer Hausbank ohne besondere Bedingungen anzuwenden. Sollte der AG ein gesondertes Bürgschaftsformular vorschreiben, ist dieses im Original bei Auftragsvergabe beizufügen und durch uns prüfen zu lassen. Sollte das nicht erfolgen, wird eine Bürgschaft nur zu den genannten Bedingungen der Hausbank geleistet. Die Erstkosten der Bürgschaftsausstellung tragen wir, ebenso die anfallenden Avalprovisionen. Alle durch uns eingebauten und gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Nichtzahlung bzw. verspäteter Zahlung alle Materialien und Einbauten wieder zu entfernen, auch wenn diese fest mit dem Baukörper verbunden sind. Sollte es zu solchen Demontagen kommen, sind die dafür erforderlichen Kosten vom AG zu tragen und werden auf Stundennachweis abgerechnet. Bestellungen und Mengenvorgaben durch den AG gelten als verbindlich und können nicht storniert werden. Sollten Mindermengen zum Einbau kommen, ist eine angemessene Entschädigung vom AG zu tragen. Mindestens eventuelle Rücknahmekosten von nicht eingebauten Materialien sind vom AG zu tragen. Sollten Mindermengen durch Veränderungen an der Bausubstanz zum Tragen kommen, so sind diese vom AG mindestens 4 Wochen vor Warenbestellung anzuzeigen. Werden während der Bauzeit eines Bauvorhabens Änderungen vorgenommen, die zu Massenerhöhungen führen, so sind auch hier die Preisbindungen begrenzt auf 3 Monate nach Auftragserteilung. Massenänderungen nach Ablauf dieser Zeit erfordern eine neue Preisverhandlung, auch wenn im LV für solche Arbeiten entsprechende Positionen vorhanden sind. Nachaufträge während eines Bauvorhabens sind grundsätzlich nicht zu den gleichen Bedingungen des Hauptauftrages zu sehen, sondern immer als Zusatzleistung entsprechend der vorgenannten Bedingungen für Serviceaufträge zu behandeln und unterliegen automatisch diesen AGB. Ausnahme hierfür sind entsprechende Vertragsverhandlungen. Abzüge wie Baunebenkosten und Bauwesenversicherungen sind eindeutig anzuzeigen und in den Werkverträgen festzulegen. Die Elektro-Schneider und ihre Mitarbeiter haften nicht für eventuell auftretende Schäden, die durch Links von unserer Internetpräsenz entstehen. Alle verlinkten Seiten waren bis zu ihrer Einbindung in unsere Webpräsenz virenfrei. Die AGB sind in den Vertragstext mit aufzunehmen als Bestandteil des Werkvertrages und gelten dann auch ohne separate Unterschrift des AG.